Voraussetzungen


Grundsätzliche Voraussetzung zum Abteufen von Erdwärmesonden ist der Erlaubnisbescheid der zuständigen Unteren Wasserbehörde. Diese setzt voraus, dass das beauftragte Bohr- bzw. Brunnenbauunternehmen als Fachfirma nach DVGW W 120-2 zugelassen ist. Bei Erdsondenbohrungen über 100 m ist zusätzlich eine bergrechtliche Anzeige bei der Bezirksregierung Arnsberg einzureichen.

Alle Genehmigungen sind uns im Vorfeld der Arbeiten zu übergeben, sofern wir nicht im Rahmen unserer Leistungen selber daran mitwirken, die entsprechenden Genehmigungen zu erhalten. Bei Unterzeichnung einer Einverständniserklärung kann der Vorgang komplett über uns abgewickelt werden. Um die seit April 2015 gültige BAFA-Förderung in Anspruch nehmen zu können ist es Voraussetzung, dass das beauftragte Bohrunternehmen nach DVGW W 120-2 zertifiziert ist und das vor Bohrbeginn eine verschuldensunabhängige Versicherung abgeschlossen wird. Wir erfüllen diese Voraussetzungen.

Darüber hinaus sind uns bitte Angaben über die Höhe und Lage von verlegten Versorgungsleitungen wie Wasser, Strom, Kanal, Telefon etc. zu machen, um Beschädigungen an jenen zu verhindern. Die Leitungspläne sind uns daher bitte vor Bohrbeginn zu übergeben. Gegen eine geringe Gebühr holen wir gerne die Leitungspläne für Sie ein. Ferner ist uns bitte die Kampfmittelfreiheit schriftlich zu bestätigen. Die Bohrpunkte werden im Zuge der Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis gemeinsam festgelegt, falls gewünscht auch bei einem Ortstermin. Gemäß techn. Regelwerk VDI 4640 beträgt der Sondenabstand bei Bohrungen > 50 m Teufe mindestens 6,0 m. Der Abstand zu benachbarten Grundstücken hat mindestens 3,0 m zu betragen. Die Terminabsprache sowie die Klärung der Bohrfreiheit werden gemeinsam vorgenommen.

Nach Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis wird diese von der zuständigen Unteren Wasserbehörde direkt an den Bauherren (Antragsteller) verschickt. Nach Eintreffen der Erlaubnis ist uns bitte eine Kopie zu überlassen, damit die Auflagen der Genehmigungsbehörde berücksichtigt werden können. Das für die Bohrarbeiten notwendige Wasser ist mittels Standrohr mit C-Anschluss bauseitig zu stellen, sofern es nicht Bestandteil des Auftrages ist.

Falls es nicht möglich ist, das Bohrwasser auf dem Grundstück versickern zu lassen, wird eine Einleitgenehmigung bei der zuständigen Behörde eingeholt. Dies gehört ebenfalls zum Umfang unserer Leistungen. Das überschüssige Bohrgut verbleibt entweder auf der Baustelle oder wird mittels Container abgefahren und entsorgt. Die Bohrungen werden von uns mit modernstem Spezialgerät durchgeführt.

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