Förderung

 

BEG: Wärmepumpenförderung 2024 

Das Marktanreizprogramm (MAP) wurde am 01. Januar 2021 durch die Einzelmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) abgelöst. Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Fördersätze. Diese gelten für Maßnahmen an Bestandsgebäuden:

  • Basisförderung (30 %)
    Diese Förderung gibt es für alle Verbraucher, die einen fach- und sachgerechten Heizungstausch auf eine neue, förderfähige Wärmepumpe im Rahmen der BEG-Förderrichtlinie durchführen lassen.

  • Klima-Geschwindigkeits-Bonus (20 %)
    Dieser Bonus kommt obendrauf, wenn die Wärmepumpe eine mindestens 20 Jahre alte Gaszentralheizung oder eine alte Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung (unabhängig vom Alter) ersetzt. Wichtig: Die alte Heizung muss funktionsfähig sein, um den Bonus zu erhalten - Sie sollten den Heizungstausch also nicht unnötig hinauszögern!
     
  • Einkommensabhängiger Bonus (30 %)
    Dieser neue Bonus wird gewährt, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder nicht mehr als 40.000 Euro beträgt. Nachgewiesen wird das Einkommen über den Steuerbescheid des Finanzamts.
     
  • Effizienzbonus (5 %)
    Dieser Bonus ist mit dabei, wenn die Wärmepumpe ein besonders klimafreundliches natürliches Kältemittel nutzt oder alternativ besonders effiziente Wärmequellen wie Geothermie erschlossen werden.

 

Wichtig: Die Förderung ist auf maximal 70 % Zuschuss gedeckelt. Es werden Investitionskosten von maximal 30.000 Euro für die erste Wohneinheit berücksichtigt, Sie erhalten also maximal 21.000 Euro Förderung.

Die Antragstellung für Eigentümer im Einfamilienhaus ist vorausssichtlich ab 27.02. online bei der KfW möglich. Sie können aber schon sofort loslegen, denn vom 1. Januar bis zum 31. August 2024 gilt eine Ausnahme beim Antragsverfahren für den Heizungstausch. Sie können hier schon Ihren Fachpartner beauftragen und die Maßnahme auch fertigstellen und den Antrag bis zum 31. August 2024 nachreichen. Die vorzeitige Umsetzung wirkt sich dann nicht negativ auf ihren Antrag aus. Alternativ können Sie Ihren Fachhandwerker auch bereits unter Vorbehalt der Förderung beauftragen.

Förderfähige Kosten sind die Anschaffungskosten der geförderten Anlage sowie die Ausgaben für Installation und Inbetriebnahme, die Einbindung von Experten für die Fachplanung und Baubegleitung, sowie Ausgaben für notwendige Umfeldmaßnahmen. Zu diesen Maßnahmen gehören zum Beispiel die Deinstallation und Entsorgung von Altanlagen, Bohrungen für Erdwärmesonden, der Austausch von Heizkörpern bzw. der Einbau von Flächenheizungen oder die Installation eines Speichers.

 

Quelle: bwp Bundesverband Wärmepumpe e.V.

Weitere Informationen zur BEG-Förderung

 

Erdbohr erfüllt alle Voraussetzungen!

Als DVGW W120-2 zertifiziertes Fachunternehmen erfüllen wir alle Voraussetzungen für das neue BEG-Förderprogramm. Ferner können wir unseren Kunden die erforderliche verschuldensunabhängige Bohrversicherung direkt anbieten. Achten Sie beim Angebotsvergleich darauf, dass das Bohrunternehmen nach nach W120-2 zertifiziert ist. Nur dann können Sie Fördergelder erhalten. Beauftragen Sie uns und Sie erhalten unser Rund-um-Service-Paket!


Progres.nrw: Zusätzliche Finanzspritze für Erdwärmesondenanlagen in NRW

Das Land NRW hat die Richtlinie für sein Förderprogramm "progres.nrw" überarbeitet und bezuschusst die Errichtung neuer Wärmepumpenanlagen mit Erdsonden mit einem Betrag von 5,00 Euro pro Bohrmeter im Neubau sowie 10,00 Euro pro Bohrmeter im Altbau! Somit können Bauherren in Kombination mit der BAFA-Förderung die Investitionskosten in eine Erdsondenanlage deutlich senken.

Einen Auszug der Förderbedingungen auf einen Blick:

  • Erdwärmesonden (bis max. 400 m Teufe je Bohrung) = 5,00 €/m Förderung im Neubau bzw. 10,00 €/m Förderung im Gebäudebestand
    (z.B. 2 x 100 m = 1.000 € Förderung im Neubau bzw. 2.000 € Förderung im Gebäudebestand)
  • Die Förderung ist kombinierbar mit der BEG-Förderung 
  • Die Antragstellung und Bewilligung der Fördergelder muss vor Beauftragung der Bohrarbeiten geschehen!
  • Die Wärmepumpe muss den Mindestforderungen der BAFA genügen (JAZ)
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Weitere Informationen


Finanzierung über die KfW Förderbank:
Förderung von Umweltschutz, Bauen, Wohnen und Bildung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW) stellt privaten Häuslebauern Mittel für die Schaffung von Wohneigentum, die Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden sowie die Nutzung erneuerbarer Energien zur Verfügung. Sie fördert kleine und mittlere Unternehmen, die in den Umweltschutz investieren und Energie sparen helfen. Ab dem 1. Juli 2021 werden die KfWProgramme durch die BEG Effizienzhausförderung abgelöst. Die Einzelheiten zu diesem neuen Programm befinden sich noch in der Diskussion.

Die KfW Bankengruppe pflegt seit vielen Jahren eine intensive und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den regionalen Landesförderinstituten. Neben den attraktiven Förderprogrammen der KfW bieten die Landesförderinstitute ebenfalls günstige Finanzierungsmöglichkeiten an. Weitere Informationen über Fördermöglichkeiten können Sie auch auf der Website der EnergieAgentur.NRW einsehen.


Vergünstigter Wärmepumpenstrom:

Viele Energieversorger bieten Wärmepumpen-Betreibern spezielle Stromtarife an. Darüber hinaus  gibt es auch Energielieferanten, die ihren Kunden den Bau einer Wärmepumpenanlage durch entsprechende Anreize schmackhaft machen. Fragen Sie Ihren Stromanbieter nach einem Wärmepumpentarif!